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für Globaloutsourcing.com betrieben von der HL Online Service GmbH
HL Online Service GmbH; Sihlegstrasse 23; 8832 Wollerau/Schweiz; Steuernummer: 742080
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der HL Online Service GmbH (folgend kurz „HL“) mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden, falls diese in die Vertragslaufzeit fallen, dem Kunden per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den Webdesigner absenden.
2. Weiteregeleitete Aufträge
2.1 Die HL ist dazu berechtigt für die Erledigung sämtlicher Aufgaben Drittunternehmen zu beauftragen.
2.2 Die Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im Shop offerierten Preise und individuelle mit dem Verkauf ausgehandelten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit der HL kommt durch Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, per Telefon, E-Mail oder bei Bestellungen über den Shop zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages wird explizit im Kundenauftrag beschrieben und durch die HL durch Zusendung der Auftrags- Bestellbestätigung als anerkannt.
4. Daten
Der Kunde stellt dem Team vom Globaloutsourcingservice.com von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann die HL nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen der HL, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln.
5. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain (Internetadresse), Internetaccounts und anderen beauftragten Anmeldungen notwendig sind.
6. Preise und Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der HL und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Webdesigner ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich der Webdesigner vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend genüg die Absendung innerhalb der 10-Tage Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7. Markenrechte/Copyrights
Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Webdesigner erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner.
8. Haftung
8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die Webdesigner und anderen Dienstleister unserer Unternehmung wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Webdesigner von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
8.2 Erachtet der Webdesigner für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde Nach Abstimmung die Kosten.
8.3 Schadensersatzansprüche gegen die HL sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Webdesigner zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.
8.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Webdesigners beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
8.6 Die Haftung des Webdesigners für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der HL Online Service GmbH gilt schweizerisches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist der für den Standort der HL Online Service GmbH zuständige Gerichtsstandort.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu den Verträgen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2. Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Folgend unser AGB für Suchmaschinenoptimierung und -marketing:
§ 1
Art und Umfang der Leistungen
1. Art und Umfang der wechselseitigen Leistungen werden durch diese Vertragsbedingungen geregelt.
§ 2
Änderungen der Leistung
1. Der Auftraggeber kann im Nachhinein keine Änderung in der Ausführung der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit vom GOS verlangen, es sei denn, dies ist dem GOS zuzumuten bzw. die Abwicklung des oder der Projekte ist bereits abgeschlossen oder die Änderung wird als erneute Beauftragung vereinbart.
2. Sollte GOS aus fachlicher Sicht Einwände gegen die Änderung der Leistung haben, so wird dies dem Kunden umgehend per E-Mail mitgeteilt. Ist der Kunde mit den Änderungen von GOS nicht einverstanden, so liegt die Verantwortung der Änderung bzw. der Umstellung beim Kunden.
3. Sollten etwaige Änderungen den Status bzw. den Umfang der Leistung beeinflussen, so ist mit dem Kunden eine Preisanpassung zu vereinbaren (z.B. Änderung der URL etc). des Preises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. Solch eine Änderung wird dann umgehend schriftlich oder elektronisch (E-Mail) getroffen.
4. 1 Aufträge (Einträge in Verzeichnisse, Blogs etc.), die GOS ohne Beauftragung durchführt, werden nicht in Rechnung gestellt. Solche Leistungen hat GOS auf Anordnung des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zu stoppen. Eine Vergütung der Leistung steht GOS erst dann zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nach Vertragsschluss annimmt.
(2) Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden bleiben jedoch hiervon unberührt.
§ 3
Informationen zur Ausführung des Auftrages/Vertrauliche Informationen
1. Die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen werden dem GOS unentgeltlich und kurzfristig zur Verfügung gestellt.
2. Alle Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang des Auftrages wechselseitig überlassen bzw. zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne beiderseitige Zustimmung nicht veröffentlich bzw. an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Nach Abschluss des Auftrages müssen die temporär zur Verfügung gestellten Materialen zurück gegeben werden
§ 4
Ausführung und Leistungserbringung
1. Der GOS hat alle Aufträge in eigener Verantwortung und vertragskonform nach schriftlicher Projekterfassung (Konditionen, Art und Umfang der Leistung) auszuführen. Dabei werden wir die Grundsätze kaufmännischer Sorgfalt, technischer Standards und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
2. Ist mit dem Kunden vereinbart, ihn über den laufenden Projektstatus zu informieren, so ist hierüber Auskunft seitens des GOS zu erteilen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Informationen bezüglich der Einkaufspreise von Dienstleistungen (Geschäftsgeheimnisse), der Handelsspanne oder der Nennung von Kooperationspartnern. Die direkte Kommunikation mit Handelspartnern (Kooperationspartnern) von GOS darf vor dem Hintergrund des gemeinsamen Projektes nur nach vorheriger Zustimmung seitens GOS erfolgen. Es sei denn, die Geschäftsbeziehung bestand bereits vor Vertragsschluss.
3. Alle Informationen aus mündlicher oder schriftlicher (inkl. E-Mail) Überlieferung sind stets vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Kunde mit einem Schadensersatzzahlung nach Art und Umfang des Projektes bzw. der zu erwartenden Umsätze für den definierten Zeitraum. Wurde kein Zeitraum definiert, so wird als Grundlage ein volles Jahr ab dem Datum der Zusammenarbeit berücksichtigt.
4. Für alle Informationen, auch Informationen, die seitens der Partner oder Zulieferer des Kunden übermittelt werden, haftet der Kunde. GOS hat die Pflicht, den Kunden darauf hinzuweisen, falls offensichtliche, nicht marktkonforme Mängel erkennbar sind.
5. GOS darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Kunden auch an fachlich versierte Partner (Kooperationspartner) im Sinne einer Auftragsagentur übertragen. Direkter Ansprechpartner und Projektverantwortlicher wird jedoch auch in diesem Fall GOS bleiben.
§ 5
Verzögerung und/oder Unterbrechung der Leistung
1. Wird GOS an der Durchführung der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung gehindert, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, so hat GOS den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren, sobald eine Verzögerungszeit von 4 Wochen oder länger auftritt. Die Informationen hierüber dürfen jedoch unterbleiben, wenn die Gründe der Verzögerung oder der Hinderung (z.B. Kunde oder Zulieferer des Kunden liefert nicht innerhalb eines definierten Zeitfensters) offenkundig sind.
2. Die Fristen zur Ausführung des Auftrages sind in angemessener Form zu verlängern, wenn besondere Umstände, wie Betriebsbeeinträchtigungen techn. und/oder personeller Natur, Behinderung des Geschäftsbetriebes durch höhere Gewalt oder andere von GOS nicht zu vertretende Umstände, ein Zeitfenster vergrößern sollten.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, können die Vertragsparteien auch eine befristete Unterbrechung eines laufenden Projektes der Leistungen vereinbaren. Dies gilt auch bei regelmäßigen Zahlungen der Kunden (Abo, SEO oder sonst. ratierliche Zahlungen).
§ 6
Art der Anlieferung und Versand
1. GOS bringt sämtliche Unterlagen grundsätzlich per E-Mail zum Versand. Rechnungen und Verträge erfolgen grundsätzlich im PDF-Format.
2. Der Versand kann nach vorheriger Abstimmung und in Einzelfällen in ein anderes Verfahren oder Format (z.B. postalisch) verändert werden, wenn dies GOS zeitlich zumutbar ist. Der Mehraufwand durch gedruckte Dokumente wird dem Kunden laut aktueller Preisliste berechnet.
§ 7
Pflichtverletzungen und Schadensersatz
1. Im Fall von Pflichtverletzungen von GOS finden jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
2.1 Für den GOS besteht hinsichtlich einer Ausgleichsforderung für leicht fahrlässig verursachte Schäden in Bezug auf eine Pflichtverletzung gegenüber dem Kunden jedoch keine Verpflichtung zum Ausgleich von Schäden. Insbesondere gilt dies für Unterauftragnehmer, die vom Kunden eingesetzt bzw. vorgeschrieben worden sind.
2.2 Darüber hinaus kann die Verpflichtung zum Schadensersatz je nach Lage des Falls weiter beschränkt werden. Hierbei soll vor allem bei etwaigem Bestehen von Schadensersatzforderungen immer die für GOS wirtschaftlich günstigste Ersatzbeschaffung bevorzugt werden. So soll zunächst eine dem Ausführungszweck dienliche Lösung durch eine erneute Bearbeitung des Projektes (Nachbesserung zur Projektoptimierung) erreicht werden.
2.3 Macht der Auftraggeber jedoch Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder Aufwendungsersatz geltend, so ist GOS verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen umgehend zurückzugeben. Der Kunde hat GOS über die Art der angemeldeten Ansprüche umgehend Mitteilung zu machen. Sollten Dritte für die Projektausführung eingesetzt werden, so hat der Kunde dem GOS zunächst einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Sollte GOS nicht mit der Kostenhöhe einverstanden sein (z.B. weil sie nicht marktkonform erscheinen), so soll GOS die die Möglichkeit gegeben werden, dem Kunden einen Dritten für die weitere Projektbearbeitung vorzuschlagen. Bei Vergabe des Auftrages ist bei Einhaltung der Qualitätsvorgaben der preisgünstigsten Lösung der Vorzug zu geben.
2.4 Meldet der Kunde bereits im laufenden Projekt Schadensersatzansprüche an, so hat der GOS dem Kunden umgehend eine Aufstellung der Leistung (Projektstunden etc.) und eine Rechnung über den bereits erbrachten Teil der Leistung vorzulegen. Hiervon unberührt findet § 7Absatz 3 Anwendung.
§ 8
Auflösung des Vertrags durch den Kunden
1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen von GOS (=HL Online Service GmbH, Schweiz) das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist.
2. Im Falle einer Kündigung wird die bisherige Leistung monatsgenau abgerechnet bzw. innerhalb des Projektzeitfensters abgearbeitet sofern dies zulässig oder möglich ist. Dies gilt insbesondere bei Vorkasseleistungen.
3. Es besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Sonstige gesetzliche Bestimmungen und Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 9
Verzug des Kunden, Auflösung des Vertrages durch GOS
1. Im Fall des Verzugs des Kunden finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
2.1 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und verhindert dadurch eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, so kann GOS dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Wird die Leistung seitens des Kunden nicht im definierten Zeitfenster erbracht, nicht erbracht, so kann GOS den Vertrag mit6 sofortiger Wirkung zu kündigen.
2.2. Im Fall einer Kündigung wird die bisher erbrachte Leistung inkl. aller Vorlaufkosten (wie Projektaufnahme, bisherige Projektbearbeitung, Projektstunden siehe Preisliste, Entschädigung siehe ZIVILGESETZBUCH SCHWEIZ innerhalb von 14 Tagen abgerechnet.
2.3. Weitere Schadensersatzansprüche seitens GOS, wegen schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten, bleiben hiervon unberührt.
§ 10
Sicherung vor Verlust und Beschädigung
GOS hat dafür Sorge zu tragen, dass die ausgeführten Leistungen oder die überlassenen Gegenstände vor Beschädigungen oder (Total-) Verlust geschützt werden. Der Kunden hat jedoch von allen übermittelten Daten eine Kopie zu erstellen und diese ebenso vor Verlust zu schützen.
§ 11
Entschädigung/Vertragsstrafe
1. Sollte eine Vertragsstrafe oder eine Entschädigung vereinbart worden sein, so ist das ZIVILGESETZBUCH der Schweiz bindend. Es ist jedoch eine Obergrenze festzulegen.
2. Ist eine Entschädigung bezüglich der Projekt-Ausführungsfristen vereinbart, so darf diese für jede abgelaufene Kalenderwoche höchstens 50% des jeweiligen Auftragswertes betragen, der nicht genutzt werden kann. Die Entschädigung beträgt maximal 8%.
Abnahme
§ 13
Mängelansprüche und Verjährung
1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der Leistung (§ 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Inhalte oder von ihm geforderten Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist GOS von Ansprüchen aufgrund dieser Mängel frei.
§ 14
Rechnung
1.1 GOS erstellt eine automatisierte Leistungsabrechnung. Alle Rechnungen sind übersichtlich und analog der im Auftrag definierten Abfolge bzw. nach Priorität aufzulisten. ABO-Abwicklungen werden teilweise durch Drittanbieter wie Shareit oder Paypal ausgeführt. Deren Regeln sind zu beachten.
1.2 Wenn GOS Rechnungen nicht anders bezeichnet, gelten diese als Schlussrechnung. Diese sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
1.3 Bei Zahlungsverzug hat der GOS das Recht den Vertrag aufzulösen, da erhebliche finanzielle Verluste entstehen für vorzeitig ausgeführte und eingekaufte Dienstleistungen für die kommenden 3 Monate. Eine Auflösung des Vertrages aus dem Grund des Zahlungsverzugs berechtigt den GOS zu einer Forderung in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des vereinbarten Vertrags.
§ 15
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
Leistungen werden pauschal oder nach Vereinbarung von Stundensätzen bezahlt.
§ 16
Nutzungs- und Urheberrechte (Domainrechte…)
Alle Urheber- und Nutzungsrechte der von GOS bearbeiteten oder kreierten Daten (wie Bilder, Inhalte, Texte, Domains…), bleiben beim GOS, sofern nicht gesondert geklärt.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.